Allegmeine Geschäftsbedingungen
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©2012 CNN Reichenbach
Stand: Januar 2003

I. Maßgebende Bedingungen
1. Sämtliche Rechtsgeschäfte im Rahmen der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehung, insbesondere bezüglich des Abschlusses von Kaufverträgen und Werkverträgen erfolgen ausschließlich zu unseren, nachfolgend abgedruckten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Soweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit denen des Vertragspartners nicht übereinstimmen, ist der Vertragspartner ausdrücklich mit der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ) einverstanden.

3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns zuvor schriftlich bestätigt worden sind. Die vorbehaltlose Auslieferung an Kunden, die Erbringung von Werkleistungen bei Kunden oder die Entgegennahme von Zahlungen des Kunden bedeuten kein Anerkenntnis unsererseits bezüglich abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners.

II. Angebot und Auftrag
1. Unsere Angebote sind zeitlich befristet und haben eine Gültigkeit von 4 Wochen seit Zugang beim Kunden. Ein Vertragsabschluß kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande.

2. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des gesamten Vertragsverhältnisses oder unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3. Angebote, Kostenvoranschläge und Prospekte nebst allen dazugehörenden Unterlagen dürfen an Dritte, insbesondere an Konkurrenzunternehmen nur zugänglich gemacht werden, wenn wir dazu schriftlich zugestimmt haben. Uns stehen das Urheberrecht und das Eigentum an unseren Unterlagen zu. Unser Vertragspartner ist lediglich berechtigt, die ihm überlassenen Unterlagen für eigene Zwecke zu verwenden.

III. Preise
1. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert ab 2.500,-- EUR sind auf unsere schriftliche Anforderung 50% Anzahlung innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt unserer Aufforderung auf unser Geschäftskonto-Nr.: 651 133 (BLZ: 666 500 85) bei der Stadt- & Kreissparkasse Pforzheim zu leisten. Sollte innerhalb der von uns gestellten Zahlungsfrist die Anzahlung nicht geleistet werden, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt, schriftlich von dem vorliegenden Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unsererseits bleibt davon unberührt.

IV. Zahlungen
1. Unsere Rechnungen betreffend Dienstleistungen sind sofort und ohne Abzug (Skonto) nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Unsere Rechnungen betreffend die Herstellung und Auslieferung von uns hergestellten Gegenständen sind innerhalb 10 Tagen seit Rechnungserhalt zu bezahlen. Innerhalb dieser 10 Tagen ist unser Kunde berechtigt, 2% Skonto vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rechnung rein netto ohne Abzüge zu bezahlen.

2. Kommt unser Vertragspartner durch Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von dem Kunden zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

3. Die Annahme von Schecks oder von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Sämtliche diesbezüglich entstehenden Kosten trägt unser Vertragspartner.

V. Lieferzeiten
1. Die Lieferzeiten werden zwischen uns und unseren Kunden abgesprochen, sie sind nur circa-Zeiten und nicht verbindlich.

2. Bei Aufträgen bei einem Wert von unter 2.500,-- EUR errechnet sich die Lieferzeit erst mit dem Eingang der Auftragsbestätigung unseres Kunden, bei Aufträgen über 2.500,00 EUR errechnet sich der Beginn der Lieferzeit erst bei Eingang der Kundenanzahlung auf unserem Konto.

3. Die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen berechtigt unseren Vertragspartner erst dann zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn uns zuvor eine angemessene Liefernachfrist schriftlich gesetzt worden ist.

4. Lieferverzögerungen unserer eigenen Lieferanten berechtigen nicht zum Schadensersatz unseres Kunden.

VI. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung unseres Kunden besteht vorrangig in der Nachbesserung. Erst wenn innerhalb angemessener Frist eine Nachbesserung erfolglos war, ist unser Kunde berechtigt, von dem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

2. Schadensersatzansprüche bestehen bei Rücktritt unseres Kunden nur dann, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweise unsererseits vorliegt. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind der Höhe nach auf den dreifachen Auftragswert begrenzt.

3. Schadensersatzansprüche auf Produktionsausfall und / oder eventuell entgangenem Gewinn sind grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Schadensersatzansprüche durch Programm- bzw. Programmierfehler bestehen nur dann, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweise unsererseits vorliegt.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns hergestellten und ausgelieferten Gegenständen bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung sämtlicher offen stehender Rechnungen des Kunden vor. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und den Gegenstand zur Verwahrung zurückzunehmen. In der Rücknahme des ausgelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sollten wir aufgrund Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurücktreten, ist der Kunde zur Bezahlung sämtlicher bei uns eingetretenen Schadens verpflichtet.

2. Wenn Dritte, die von uns ausgelieferten und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfänden oder sonst wie gleich auf welche Art beeinträchtigen, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen und uns die erforderlichen Informationen zu erteilen.

3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der ausgelieferten Gegenstände durch den Kunden wird für uns vorgenommen. Wird der Gegenstand mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir an dem gesamten Gegenstand das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unseres Gegenstands zu den weiter verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt im Falle der Vermischung.

4. Falls wir vom Kunden Sicherheiten erlangt haben, sind wir auf Verlangen des Kunden bereit, auf unseren Eigentumsvorbehalt zu verzichten, wenn der Wert der gestellten Sicherheiten unsere zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

VIII. Salvatorische Klauseln
Sollten einen Teil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bedeutet dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung wird durch eine solche Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten der Firma CNN-Reichenbach GmbH am nächsten steht.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für unsere Leistungen ist Pforzheim der Erfüllungsort.

2. Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Enzkreis zuständige Gericht.

CNN-Reichenbach GmbH
Pforzheimer Straße 18
75239 Eisingen